GARANTIEBEDINGUNGEN DER DOPPELSEITIGEN BETONUMZÄUNUNG

1. Für alle Elemente der Umzäunungen (Pfosten, Betonplatten und Abdeckungen) wird vom Hersteller eine Garantie für die Frist von 12 Monaten erteilt. Die Garantieansprüche stehen nur nach vollständiger und termingerechter Bezahlung zu.
Beim Feststellen der Mängel stellt der Erwerber das Errichten der Umzäunung vorläufig ein, und meldet die Beanstandung an. Der Hersteller führt die Besichtigung an dem vom Erwerber bezeichneten Ort durch, um die Rechtmäßigkeit der Beanstandung zu überprüfen. Bei der begründeten Reklamation wird das mangelhafte Produkt mit einem mangelfreien ersetzt, innerhalb der Frist und nach den Regeln, die durch beide Parteien vereinbart werden.
In besonderen Fällen hat der Hersteller das Recht, die Garantieleistungen zurückzuweisen, und zwar in den Situationen, wenn dem Erwerber der Mangel zum Zeitpunkt des Empfangs bekannt war oder wenn der vorkommende Mangel geringfügig ist und den Gebrauchswert des Produktes nicht beeinträchtigt.

HINWEIS: Die nicht fachgerechte Fertigung der Umzäunung (nicht in Übereinstimmung mit der Montageanweisung) führt zu derer Zerstörung, unabhängig davon, aus welchem Material sie gefertigt wurde. Der Grund dafür wird unter anderen in dem falschen Einbauen der Pfosten, der fehlenden, dauerhaften Befestigung der Platten liegen.

2. 2. Vor dem Beginn der Montage der Umzäunung muss überprüft werden, ob derer Bestandteile nicht beschädigt sind. Wenn erforderlich, sollen sie umgehend beim Verkäufer beanstandet werden. Wenn die Firma PREF-BET der Lieferant der Ware zum bestimmten Ort ist, verpflichtet sich der Käufer, die Lieferung zu überprüfen (hinsichtlich der Menge, Qualität, Musterübereinstimmung). Die ohne Vorbehalte abgenommene Ware wird als frei von sichtbaren Mangel betrachtet. Nach dem Einbauen solcher Umzäunungselemente ist jegliche Beanstandung unmöglich. Innerhalb der Garantiefrist haftet der Hersteller für die Beschädigungen nicht, die durch mangelhafte Fertigstellung verursacht wurden, wie auch für mechanische Beschädigungen.
Der Reklamation unterliegen die Produkte nicht, die in Folge der unvorhersehbaren Unfälle beschädigt wurden, beispielsweise durch Naturkatastrophen, darunter Gewittersturm oder Wind von der Geschwindigkeit über 22 m/s!!!

3. Die hergestellten Umzäunungselemente erfüllen die Anforderungen der polnischen Norm PN-EN 12839; Vorgefertigte Betonteile; Elemente der Umzäunungen. Die europäische Norm EN 12839; 2001 hat den Status der Polnischen Norm. Diese europäische Norm berücksichtigt die vorgefertigten Betonelemente (aus bewehrtem Beton oder aus Vorspannbeton) zum Errichten der Umzäunungen.
4. Die angebotenen Elemente der Betonumzäunungen sind beige, grau (natürliche Farbe des Betons).
Die Elemente sind zum Einsatz als nicht konstruktive Teile bestimmt.
Sie können ausschließlich zum Errichten der Umzäunungen von der max. Höhe bis 2,16 m von der umliegenden Geländeebene verwendet werden.
Bei den Montagearbeiten ist bedingungslos darauf zu achten, dass die Zaunplatten senkrecht gehalten werden (unzulässig ist das Tragen der Platten flach zum Boden).
Die eingesetzten Konstruktionslösungen ermöglichen schnelle und leichte Montage, sowohl selbständig, als auch durch die spezialisierten Montageteams, die auf diesem Fachgebiet Erfahrungen haben.

5. Die im Folgenden angeführten Erscheinungen sind zulässig und unterliegen keinen Beanstandungen:
- (Geringe) Unterschiede der Farbtöne der Betonplatten, Pfosten und Abdeckungen - die vom Hersteller unabhängig sind, und die durch folgende Faktoren verursacht werden können: Farbe des Zuschlagstoffs, Temperatur, Feuchtigkeit, usw.
- Ausläufe – an den Rändern der Betonplatten und Pfosten können so genannte Ausläufe entstehen, die sich aus dem Produktionsprozess ergeben.
- Poren – geringe Vertiefungen, die durch den Produktionsprozess bedingt werden.
- Kapillarrisse – die den Gebrauchswert nicht beeinträchtigen.
- Beläge (Ausblühungen, Flecken) – die an den Oberflächen der Betonplatten und Pfosten in Folge des Produktionsprozesses und des Dampfens entstehen, und in Folge der Witterungseinwirkungen verschwinden.
- (Geringe) mechanische Beschädigungen – Abschürfungen, Rissen, Absplitterungen, die während der Beladung, des Transports und der Abladung entstanden sind.

Alle oben angegebenen Erscheinungen haben weder Einfluss auf die Eigenschaften, noch beeinträchtigen die technischen und Betriebsparameter der Produkte.

Der Hersteller haftet nicht für die Beschädigungen, die während der nicht fachgerecht geführten Abladung und Lagerung entstanden sind.
Der Käufer ist verpflichtet, den Inhalt der Montageanweisung zur Kenntnis zu nehmen. Die Montageanweisung finden Sie bei www.pref-bet.pl

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